- Einwilligung, Ablehnung von ambulanten und stationären Behandlungen
- Einsicht in die Krankenakte
- Gespräche mit Ärzten und Pflegepersonal
- Einwilligung in sogenannte "ärztliche Zwangsmaßnahmen"
Angenommen Du kannst Dich aus gesundheitlichen Gründen, z. B. durch einen schweren Unfall oder eine Krankheit, vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst um deine Angelegenheiten kümmern. Dann muss eine außenstehende Person die folgenden Aufgaben für Dich regeln und organisieren.
Die Angehörigen? Ja- wenn Du eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt hast und die Angehörigen bevollmächtigt sind. Sind diese Dokumente nicht vorhanden wird vom Gericht ein Betreuungsverfahren eröffnet. Sind Angehörige nicht in der Lage wird kostenpflichtig ein Betreuer bestellt.
Es kann jeden treffen!
Zum Betreuungsfall werden Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle können die Ursache dafür sein. Krankheiten und Unfälle können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich: rechtliche Betreuung ist nicht allein ein Phänomen des Alters.
Von Berufsbetreuern betreute Personen:
Der große Irrglaube
Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).
Die Lösung:
Vollmachten: Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).
Vielen Menschen sind die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“. Vermögen und Konten werden getrennt. Du musst dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Du kannst nicht selbstbestimmt handeln.
Aufgaben und Pflichten eines Betreuers: