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Die Vorsorgevollmacht

Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihre Vertrauensperson – auch Ihr Ehepartner – Sie im Notfall dauerhaft und in allen wichtigen Lebensbereichen vertreten: Vermögen, Gesundheit, Pflege, Behördenkontakt u. v. m.

Das seit 01.01.2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht hilft nur im Gesundheitsbereich – und das maximal sechs Monate.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – damit Ihre Vertrauensperson rechtlich für Sie handeln darf

Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen – und Sie können wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. Wer kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten?

Entgegen weit verbreiteter Annahmen dürfen Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht automatisch für Sie handeln. Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand rechtsverbindlich in Ihrem Namen entscheiden.

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht im Notfall eine rechtliche Betreuung – auch für alltägliche Dinge wie:

  • Kontoverwaltung
  • Gespräche mit Ärzten
  • Anträge bei Behörden

Zwar werden nahe Angehörige bevorzugt berücksichtigt, doch sie unterliegen der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Selbst einfache Handlungen wie Überweisungen müssen dokumentiert und teilweise genehmigt werden. In manchen Fällen kann sogar eine fremde Betreuungsperson eingesetzt werden – mit allen Risiken für Ihre Selbstbestimmung.

Was Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln können

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall Ihre Interessen vertreten soll – ohne gerichtliche Einschränkungen. Die bevollmächtigte Person kann u. a. in folgenden Bereichen für Sie tätig werden:

🔹 Gesundheit und Pflege

Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Einblick in Ihre Krankenakte, Gespräche mit Ärzten, Weitergabe von Informationen für z. B. eine Zweitmeinung – alles nach Ihren Wünschen.

🔹 Aufenthalt und Unterbringung

Organisation eines Pflege- oder Hospizplatzes, Kündigung von Mietverträgen, Antragstellung bei Pflegekassen oder Wohnungsauflösung bei dauerhafter Unterbringung.

🔹 Vermögenssorge

Verwaltung von Konten, Depots, Schließfächern oder Immobilien – inklusive Durchführung von Rechtsgeschäften in Ihrem Namen.

🔹 Behördliche Angelegenheiten

Kommunikation mit Finanzämtern, Renten- und Kranken­ver­si­che­rungen, Gerichten oder Banken – mit allen dazugehörigen Anträgen und Erklärungen.

Gut zu wissen:

Für bestimmte Rechtsgeschäfte – z. B. bei Immobilien – kann Ihre Vorsorgevollmacht bereits durch eine öffentliche Beglaubigung bei der örtlichen Betreuungsbehörde rechtlich gültig gemacht werden.
Diese Beglaubigung kostet aktuell nur 10 und ersetzt in vielen Fällen eine notarielle Vollmacht. Sie genügt auch für Eintragungen im Grundbuch (§ 29 GBO).


Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen Sie wün­schen oder ablehnen – z. B. im Hinblick auf lebenserhaltende BehandlungenWiederbelebung oder künstliche Ernährung.

Können Sie sich im Ernstfall – etwa durch Unfall, Krankheit oder Bewusstlosigkeit – nicht mehr selbst äußern, ist das medizinische Personal gesetzlich verpflichtet, sich an Ihre schriftlich festgelegten Wünsche zu halten. Wichtig: In akuten Notfällen wird zunächst immer lebensrettend gehandelt. Die Patientenverfügung wird erst berücksichtigt, wenn eine medizinische Einschätzung möglich ist

Weitere Information zur Patientenverfügung

Patientenverfügung – Ihre Wünsche im Ernstfall rechtzeitig klären

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, bereits heute festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wün­schen – und welche Sie ablehnen. Das gibt nicht nur Ihnen Sicherheit, sondern entlastet auch Ihre Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation.

Warum ist eine Patientenverfügung so wichtig?

In Deutschland darf jede medizinische Maßnahme – abgesehen von akuten Notfallmaßnahmen – nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden. Können Sie aufgrund eines Unfalls, Komas oder einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden und liegt keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vor, kann ein Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen.

Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, wie Sie z. B. zu lebenserhaltenden Maßnahmenkünstlicher BeatmungReanimation oder Schmerzbehandlung stehen. Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, sich an Ihren schriftlich festgelegten Willen zu halten.

Entlastung für Ihre Familie

Durch Ihre klare Entscheidung im Voraus vermeiden Sie, dass Angehörige im Ernstfall unter großem Druck vermuten müssen, was „in Ihrem Sinne“ wäre. Sie schenken ihnen Sicherheit und emotionale Entlastung, weil sie wissen: So wollten Sie es.

Ergänzung durch eine Vorsorgevollmacht

Besonders sinnvoll ist die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht: Damit bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihren Willen gegenüber dem medizinischen Personal vertreten darf – etwa um Informationen zu erhalten oder medizinische Entscheidungen zu bestätigen.

Wichtiger Hinweis:

Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung regelmäßig – idealerweise jährlich – zu überprüfen und an neue persönliche oder medizinische Entwicklungen anzupassen. Ihre Verfügung sollte Ihre aktuellen Überzeugungen widerspiegeln – sie ist ein lebendiges Dokument.

 


Die Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Fall der Fälle vom Gericht als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt werden soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – z. B. nach einem Unfall, bei Krankheit oder altersbedingtem Verlust der Entscheidungsfähigkeit.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht erhält die benannte Person erst dann Befugnisse, wenn das Gericht sie offiziell bestellt. Das Gericht ist dabei an Ihre Wünsche gebunden, solange sie dem Wohl entsprechen.

Weitere Information zur Betreuungsverfügung

Sie können in der Betreuungsverfügung:

  • eine bestimmte Person als Betreuerin oder Betreuer vorschlagen
  • bestimmte Per­sonen von der Betreuung ausdrücklich ausschließen
  • Vorgaben und Wünsche äußern (z. B. zur Wohnform, medizinischer Versorgung, Umgang mit Finanzen)

👉 Wichtig: Die Betreuungsverfügung ist besonders dann sinnvoll, wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde oder zusätzlich zur Absicherung.

 

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Fall der Fälle vom Gericht als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt werden soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – z. B. nach einem Unfall, bei Krankheit oder altersbedingtem Verlust der Entscheidungsfähigkeit.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht erhält die benannte Person erst dann Befugnisse, wenn das Gericht sie offiziell bestellt. Das Gericht ist dabei an Ihre Wünsche gebunden, solange sie dem Wohl entsprechen.

Sie können in der Betreuungsverfügung:

  • eine bestimmte Person als Betreuerin oder Betreuer vorschlagen
  • bestimmte Per­sonen von der Betreuung ausdrücklich ausschließen
  • Vorgaben und Wünsche äußern (z. B. zur Wohnform, medizinischer Versorgung, Umgang mit Finanzen)

👉 Wichtig: Die Betreuungsverfügung ist besonders dann sinnvoll, wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde oder zusätzlich zur Absicherung.


 


Die Sorgerechtsverfügung

Mit einer Sorgerechtsverfügung legst du als Elternteil fest, wer sich im Todesfall um dein minderjähriges Kind kümmern soll – also wer das Sorgerecht übernehmen soll, falls beide Eltern versterben oder ausfallen.

Weitere Informationen zur Sorgerechtverfügung

Du kannst darin:

  • eine Wunschperson als Vormund benennen
  • Per­sonen ausschließen, die das Kind nicht betreuen sollen
  • deine Beweggründe kurz erläutern (z. B. emotionale Bindung, Erziehungsstil)

👉 Wichtig: Die Entscheidung trifft am Ende das Familiengericht – orientiert sich aber vorrangig an deiner Verfügung, wenn sie dem Wohl des Kindes dient.

 

📄 Tipp: Die Sorgerechtsverfügung sollte schriftlich, handschriftlich unterschrieben und gut auffindbar hinterlegt sein.


Die Haustierverfügung

Mit einer Haustierverfügung regelst du, was mit deinem Tier passiert, wenn du dich vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst darum kümmern kannst – z. B. durch Unfall, Krankheit oder Tod.

Weiter Information zur Haustierverfügung

Du bestimmst darin:

  • Wer dein Tier übernehmen soll (Vertrauensperson oder Tierheim)
  • Was dem Tier wichtig ist (Futter, Gewohnheiten, Medikamente)
  • Wie die Versorgung finanziell gesichert wird (z. B. über ein Sparkonto oder Testament)

👉 Wichtig: Eine Haustierverfügung ist rechtlich nicht bindend wie ein Testament, aber eine klare schriftliche Anweisung – und ein wertvoller Leitfaden für Angehörige oder Betreuer.