- Einwilligung, Ablehnung von ambulanten und stationären Behandlungen
- Einsicht in die Krankenakte
- Gespräche mit Ärzten und Pflegepersonal
- Einwilligung in sogenannte "ärztliche Zwangsmaßnahmen"
Angenommen Du kannst Dich aus gesundheitlichen Gründen, z. B. durch einen schweren Unfall oder eine Krankheit, vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst um deine Angelegenheiten kümmern. Dann muss eine außenstehende Person die folgenden Aufgaben für Dich regeln und organisieren.
Die Angehörigen? Ja- wenn Du eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt hast und die Angehörigen bevollmächtigt sind. Sind diese Dokumente nicht vorhanden wird vom Gericht ein Betreuungsverfahren eröffnet. Sind Angehörige nicht in der Lage wird kostenpflichtig ein Betreuer bestellt.
Es kann jeden treffen!
Zum Betreuungsfall werden Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle können die Ursache dafür sein. Krankheiten und Unfälle können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich: rechtliche Betreuung ist nicht allein ein Phänomen des Alters.
Von Berufsbetreuern betreute Personen:
Der große Irrglaube
Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).
Die Lösung:
Vollmachten: Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).
Vielen Menschen sind die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“. Vermögen und Konten werden getrennt. Du musst dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Du kannst nicht selbstbestimmt handeln.
Aufgaben und Pflichten eines Betreuers:
Um ein kostenintensives Betreuungsverfahren und eine Betreuung von Fremden zu verhindern sind rechtssichere Vollmachten in Schriftform erforderlich. Diese Dokumente sollten den handelnden Personen schnellstmöglich zur Verfügung stehen, vor Brand, Diebstahl und Missbrauch geschützt werden und regelmäßig an gesetzliche sowie Änderungen im privaten Umfeld angepasst werden.
Mit dem digitalen Notfallordner als Online-Dienst bieten wir genau das! Hier kannst Du alle relevanten Dokumente gesichert in einem persönlichen Bereich ablegen.
Egal ob Word-Dokument, Excel-Tabelle, Bild oder der Scan von Originaldokumenten wie Geburtsurkunde, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung - in dem digitalen Notfallordner speicherst Du alle Dokumente an einer zentralen Stelle einfach online ab.
Die digital gespeicherten Dokumente sind dort 7 Tage pro Woche, 24 Stunden am Tag online für Dich und deine Angehörigen verfügbar. Du kannst von jedem internetfähigen Gerät auf deine Dokumente zugreifen, jederzeit Ergänzungen durchführen oder komplette Dokumente austauschen.
Die Dokumente sind dort durch individuelle Zugriffsrechte vor Manipulation und Verlust geschützt. Dennoch haben berechtigte Personen im Bedarfsfall die Möglichkeit, alle notwendigen Informationen schnell und unkompliziert abzurufen.
Notfall-Situationen sind oft unvorhergesehen und sind daher auch emotionale Extrem-Situationen, in denen man nicht klar denken kann. Hilfe und Anleitungen für die Bevollmächtigten sind jetzt besonders wichtig
All das regelt der Notfallplan mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Krankheits- und Todesfall.